Volk Accountant
FeaturesIntegrationenPreiseFAQFür Steuerberater
Log inKostenlos starten
FeaturesIntegrationenPreiseFAQFür Steuerberater
Log inKostenlos starten

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Wenn Sie Volk Accountant nutzen, um personenbezogene Daten zu verarbeiten, spielt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) eine wichtige Rolle. Auf dieser Seite erläutern wir Ihnen, was ein solcher Vertrag ist, warum Sie ihn benötigen, welche Inhalte er regelt und wie Sie ihn bei uns anfordern können.

Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist ein Vertrag nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Er regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen.

Der AVV stellt sicher, dass der Auftragsverarbeiter die Daten nur im Rahmen der Weisungen des Verantwortlichen und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeitet. Er schafft damit einen verbindlichen Rahmen für den Umgang mit den überlassenen Daten.

Warum benötigen Sie ihn?

Wenn Sie in Volk Accountant personenbezogene Daten Dritter einstellen – etwa Daten Ihrer eigenen Kunden – sind Sie datenschutzrechtlich der Verantwortliche, und wir handeln als Ihr Auftragsverarbeiter. In dieser Konstellation ist der Abschluss eines AVV gesetzlich erforderlich.

Der AVV dokumentiert, dass die Verarbeitung Ihrer Daten durch uns auf einer klaren rechtlichen Grundlage erfolgt. Damit erfüllen Sie Ihre Pflichten als Verantwortlicher und schaffen Rechtssicherheit für die Zusammenarbeit mit uns.

Welche Inhalte regelt er?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag legt die wesentlichen Rahmenbedingungen der Verarbeitung fest. Er regelt insbesondere folgende Punkte:

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
  • Art und Zweck der Verarbeitung
  • Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen
  • Einsatz von Unterauftragnehmern
  • Löschung oder Rückgabe der Daten nach Vertragsende
  • Kontroll- und Weisungsrechte des Verantwortlichen

Eingesetzte Unterauftragnehmer

Zur Erbringung unserer Leistungen setzen wir sorgfältig ausgewählte Unterauftragnehmer ein. Diese unterstützen uns beim Betrieb der Anwendung, bei der Speicherung von Daten sowie bei der Abwicklung von Zahlungen. Im Rahmen der Auftragsverarbeitung greifen wir auf folgende Unterauftragnehmer zurück:

  • Vercel Inc. – Hosting, Funktionsregion Frankfurt
  • Supabase Inc. – Datenbank, Authentifizierung und Dateispeicherung, Datenregion EU/Frankfurt
  • Hetzner Online GmbH – E-Mail-Versand des Kontaktformulars, Deutschland
  • Resend (Plus Five Five, Inc.) – Transaktions-E-Mails der Anwendung
  • Anthropic PBC / Anthropic Ireland Ltd. – KI-gestützte Belegerkennung, Übersetzung und Support-Chat (kein Training auf übermittelten Daten)
  • Stripe Payments Europe Ltd. – Abwicklung der Paket-Abrechnung
  • Google Ireland Limited – Google-Drive-Integration, nur bei aktiver Verbindung durch Sie

Übermittlungen in Drittländer sind durch Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO und, soweit anwendbar, durch das EU-US Data Privacy Framework abgesichert. Über den Wechsel oder die Hinzunahme eines Unterauftragnehmers informieren wir Sie vorab; Sie können dem widersprechen.

Wie fordern Sie den AVV an?

Den Auftragsverarbeitungsvertrag können Sie ganz einfach per E-Mail an info@volkaccountant.com anfordern. Teilen Sie uns dabei mit, für welches Konto Sie den Vertrag benötigen.

Wir stellen Ihnen den AVV anschließend zum Abschluss bereit, sodass Sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen für die Nutzung von Volk Accountant erfüllen können.

Stand: 22. Juli 2026

Volk Accountant

Die Buchhaltungssoftware für Unternehmen in Zypern.

Produkt
FeaturesIntegrationenPreiseFür SteuerberaterKontaktLog in
Vertrauen
SicherheitZypern-ComplianceAVV
Rechtliches
ImpressumDatenschutzAGB
EnglishDeutsch✓
© 2026 Volk Web Ltd.
DSGVO · EU-Datenspeicherung · Zahlungen gesichert durch Stripe