Was Non-Dom tatsächlich ist
Der Status hat nichts mit einem Antrag auf Steuervergünstigung zu tun, sondern mit der Definition eines einzigen Begriffs in einem einzigen Gesetz.
Das Gesetz über den Sonderbeitrag für die Verteidigung 117(I)/2002 erhebt einen Beitrag auf Dividenden, Zinsen und — bis einschließlich Steuerjahr 2025 — Mieten. Beitragspflichtig ist aber nur ein „Einwohner der Republik”, und dieser Begriff verlangt zwei Dinge gleichzeitig:
- steuerliche Ansässigkeit nach dem Einkommensteuergesetz, und
- ein Domizil in Zypern.
Wer nur das Erste erfüllt, fällt nicht unter die Definition. Das ist Non-Dom: ansässig, aber nicht domiziliert — und deshalb außerhalb des Beitrags. Woran die Ansässigkeit selbst hängt, steht im Ratgeber zur Steueransässigkeit.
Dasselbe gilt übrigens für Personen, die gar nicht in Zypern ansässig sind — auch sie sind nicht beitragspflichtig, nur aus dem anderen Grund.
Die Rechnung, die kaum ein Ratgeber vollständig macht
„0 % auf Dividenden” ist die Zahl, mit der der Status verkauft wird. Sie ist falsch, und der Grund steht in einem Gesetz, das mit dem Sonderbeitrag nichts zu tun hat.
Das Gesundheitsgesetz 89(I)/2001 definiert „Einkommen” als Einkommen aus den Quellen des Artikels 5 des Einkommensteuergesetzes, außer Bezügen und Renten, und schließt Dividenden ausdrücklich ein — und zwar „wie sie im Gesetz über den Sonderbeitrag für die Verteidigung bestimmt sind”. Das Gesundheitsgesetz übernimmt also die Dividenden-Definition aus genau dem Gesetz, von dem der Non-Dom befreit ist.
Nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe ζ zahlt jede Person mit solchem Einkommen 2,65 % darauf. Das Wort Domizil kommt im gesamten Gesundheitsgesetz nicht ein einziges Mal vor.
Der Vorteil ist also erheblich — er ist nur nicht null. Und er ist kleiner geworden: Solange der Sonderbeitrag auf Dividenden 17 % betrug, sparte ein Non-Dom 17 Punkte. Seit der Reform sind es für Gewinne ab 2026 nur noch 5. Was sich sonst geändert hat, steht im Überblick zur Steuerreform.
Die GESY-Obergrenze macht den Unterschied kleiner, je mehr man verdient. Beiträge werden nur auf die ersten 180.000 € erhoben, gerechnet über Bezüge, Renten und sonstige Einkommen zusammen — in dieser Reihenfolge. Wer schon 180.000 € Gehalt bezieht, zahlt auf Dividenden darüber hinaus keinen GESY-Beitrag. Der Höchstbetrag liegt bei 4.770 € im Jahr.
Was der Beitrag erfasst — und was seit 2026 nicht mehr
- Dividenden — 5 % für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Für zyprische Dividenden aus Gewinnen bis zum 31. Dezember 2025 bleiben es 17 %, sofern sie bis zum 31. Dezember 2031 bezogen werden.
- Zinsen — 17 % für natürliche Personen, ermäßigt auf 3 % bei bestimmten Staats-, EU- und börsennotierten Papieren. Gesellschaften sind befreit und zahlen nur Körperschaftsteuer auf den Nettobetrag.
- Mieten — abgeschafft. Der Beitrag auf Mieteinnahmen wurde bis einschließlich Steuerjahr 2025 erhoben und ist danach entfallen. Mieten unterliegen jetzt nur noch der Einkommensteuer. Für Non-Doms ändert das nichts, für Domizilierte schon.
Wie das Domizil bestimmt wird
Nicht nach Steuerrecht, sondern nach dem Erbrechtsgesetz — deshalb wirkt der Begriff für Steuerzwecke ungewohnt.
Domizil der Herkunft. Entsteht mit der Geburt und ist in der Regel das Domizil des Vaters zu diesem Zeitpunkt. Bei Geburt außerhalb einer Ehe oder nach dem Tod des Vaters kann es das der Mutter sein. Es ist nicht die Staatsangehörigkeit und nicht der Wohnsitz.
Domizil der Wahl. Entsteht, wenn sich jemand in einem Land mit der Absicht niederlässt, dauerhaft oder auf unbestimmte Zeit dort zu bleiben. Ob das vorliegt, richtet sich nach den Umständen, insbesondere nach Handlungen und Verhalten.
Die Reihenfolge. Das Domizil der Herkunft gilt fort, bis ein Domizil der Wahl erworben ist. Ein Domizil der Wahl gilt fort, bis es aufgegeben wird — durch ein neues Domizil der Wahl oder durch Wiederaufleben des Domizils der Herkunft.
Zwei Ausnahmen für zyprische Herkunft. Wer ein zyprisches Domizil der Herkunft hat, kann trotzdem als nicht domiziliert behandelt werden:
- wenn ein Domizil der Wahl außerhalb Zyperns erworben und beibehalten wurde und in den 20 Jahren unmittelbar vor dem Steuerjahr keine zyprische Ansässigkeit bestand, oder
- wenn die Person mehr als 20 aufeinanderfolgende Jahre vor dem 16. Juli 2015 im Ausland gelebt hat.
Die Regel, die den Status beendet
Unabhängig vom Domizil der Herkunft gilt: Wer für mindestens siebzehn der letzten zwanzig Jahre unmittelbar vor dem Steuerjahr in Zypern einkommensteuerlich ansässig war, gilt als in Zypern domiziliert.
Dieses Domizil bleibt bestehen, bis die Person zwanzig Jahre ohne zyprische Ansässigkeit hinter sich hat.
Die Verlängerung für 250.000 €
Das ist der Teil, der in fast keinem Ratgeber steht, und er stammt aus der Reform.
Wer kein zyprisches Domizil der Herkunft hat und nur über die 17-von-20-Regel als domiziliert gilt, kann die alternative Art der Erhebung des Sonderbeitrags wählen. Damit verlängert sich die Befreiung um bis zu zwei weitere Fünfjahreszeiträume, gegen Zahlung von 250.000 € je Zeitraum.
Rechtsgrundlage ist Artikel 3D des Gesetzes über den Sonderbeitrag in der geänderten Fassung, zusammen mit dem Rundschreiben 02/2026. Beantragt wird es mit dem Formular T.F. 631 von 2026.
Ob sich das rechnet, ist eine reine Rechenfrage: 250.000 € für fünf Jahre sind 50.000 € im Jahr. Beim Satz von 5 % auf Dividenden lohnt es sich ab etwa einer Million Euro Ausschüttung im Jahr — bei 17 % auf Altgewinne deutlich früher.
Die Formulare
| Formular | Zweck |
|---|---|
| T.F. 38 (2016) | Erklärung einer natürlichen Person zur Befreiung als Non-Dom |
| T.F. 38 Fragebogen A (2017) | Bestimmung des Domizils der Herkunft |
| T.F. 38 Fragebogen B (2017) | Bestimmung des Domizils der Wahl |
| T.F. 624/NP (2017) | Erklärung zum Verzicht auf den Abzug des Beitrags |
| T.F. 631 (2026) | Antrag auf die alternative Art der Erhebung, 250.000 € je Fünfjahreszeitraum |
Alle stehen auf der aktuellen Formularliste des Tax Department.
Was Non-Dom nicht abdeckt
Der Status wirkt ausschließlich auf den Sonderbeitrag für die Verteidigung. Alles Folgende bleibt unberührt:
- GESY mit 2,65 % auf Dividenden, Zinsen und Mieten, bis zur Grenze von 180.000 €
- Einkommensteuer auf Gehalt, Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit und Mieten — siehe Ratgeber für Selbstständige
- Körperschaftsteuer der Gesellschaft, seit Steuerjahr 2026 15 %
- Sozialversicherung, die an Beschäftigung oder Selbstständigkeit hängt, nicht an Domizil oder Ansässigkeit
- Alle Melde- und Abgabepflichten — der Status befreit von einem Beitrag, nicht von Erklärungen. Was wann fällig ist, steht in den Steuerfristen.
Was wir nicht belegen konnten
- Ob die 250.000 € je Zeitraum im Voraus oder in Raten zu zahlen sind. Das Rundschreiben 02/2026 liegt nur auf Griechisch vor und war über die veröffentlichten Seiten nicht abrufbar; die Seite des Tax Department nennt nur Betrag und Zeiträume.
- Die Bearbeitungsdauer für die Anerkennung als Non-Dom nach Einreichung von T.F. 38. Keine amtliche Seite nennt eine Frist.
- Ob das Tax Department über die Fragebögen hinaus Nachweise verlangt, etwa zum Domizil des Vaters bei der Geburt. Die Fragebögen selbst bestimmen den Umfang.
- Ob der GESY-Beitrag auf Dividenden aus dem Ausland in gleicher Höhe anfällt. Die Definition des Einkommens unterscheidet nicht nach Quelle, eine ausdrückliche Aussage dazu haben wir aber nicht gefunden.
- Wann genau der Beitrag auf Mieten aufgehoben wurde. Belegt ist, dass er bis einschließlich Steuerjahr 2025 erhoben wurde und danach entfallen ist; das Änderungsgesetz dazu haben wir nicht nachgelesen.
