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Non-Dom in Zypern: was der Status bringt und was er nicht abdeckt

Non-Dom wird als „0 % auf Dividenden" verkauft. Der Status ist real und stark, aber diese Zahl ist falsch: Ein Beitrag bleibt immer, und er steht in einem anderen Gesetz.

Von Alexander Volkhine7 Min. Lesezeit
0 % Sonderbeitrag2,65 % GESY bleibt17 von 20 Jahren
Ein leerer Balkon mit Blick auf das Meer unter klarem Himmel

Roman Chernov / Pexels

Kurz gesagt

Non-Dom bedeutet: in Zypern steuerlich ansässig, aber ohne Domizil in Zypern. Das Gesetz über den Sonderbeitrag für die Verteidigung 117(I)/2002 knüpft den Beitrag an beides zugleich, deshalb zahlt ein Non-Dom den Sonderbeitrag auf Dividenden und Zinsen nicht — seit dem Steuerjahr 2026 auch nicht mehr auf Mieten, weil der Beitrag darauf ganz abgeschafft ist. Einkommensteuer fällt auf Dividenden ohnehin nicht an, sie sind nach Artikel 8 Absatz 20 des Einkommensteuergesetzes befreit. Was bleibt, ist der GESY-Beitrag von 2,65 %: Das Gesundheitsgesetz 89(I)/2001 erfasst Dividenden ausdrücklich und erwähnt das Domizil an keiner Stelle. Beiträge werden nur auf die ersten 180.000 € Jahreseinkommen erhoben. Der Status endet, wenn man siebzehn der letzten zwanzig Jahre in Zypern ansässig war; danach lässt sich die Befreiung zweimal um fünf Jahre verlängern, gegen 250.000 € je Zeitraum.

  • 0 %Sonderbeitrag auf Dividenden und Zinsen als Non-Dom
  • 2,65 %GESY-Beitrag, der trotzdem anfällt
  • 180.000 €Obergrenze, bis zu der GESY erhoben wird
  • 17 von 20Jahren Ansässigkeit, dann gilt man als domiziliert
  • 250.000 €Je Fünfjahreszeitraum für die Verlängerung
  • T.F. 38Erklärung für die Befreiung
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Was Non-Dom tatsächlich ist

Der Status hat nichts mit einem Antrag auf Steuervergünstigung zu tun, sondern mit der Definition eines einzigen Begriffs in einem einzigen Gesetz.

Das Gesetz über den Sonderbeitrag für die Verteidigung 117(I)/2002 erhebt einen Beitrag auf Dividenden, Zinsen und — bis einschließlich Steuerjahr 2025 — Mieten. Beitragspflichtig ist aber nur ein „Einwohner der Republik”, und dieser Begriff verlangt zwei Dinge gleichzeitig:

  1. steuerliche Ansässigkeit nach dem Einkommensteuergesetz, und
  2. ein Domizil in Zypern.

Wer nur das Erste erfüllt, fällt nicht unter die Definition. Das ist Non-Dom: ansässig, aber nicht domiziliert — und deshalb außerhalb des Beitrags. Woran die Ansässigkeit selbst hängt, steht im Ratgeber zur Steueransässigkeit.

Dasselbe gilt übrigens für Personen, die gar nicht in Zypern ansässig sind — auch sie sind nicht beitragspflichtig, nur aus dem anderen Grund.

Die Rechnung, die kaum ein Ratgeber vollständig macht

„0 % auf Dividenden” ist die Zahl, mit der der Status verkauft wird. Sie ist falsch, und der Grund steht in einem Gesetz, das mit dem Sonderbeitrag nichts zu tun hat.

Das Gesundheitsgesetz 89(I)/2001 definiert „Einkommen” als Einkommen aus den Quellen des Artikels 5 des Einkommensteuergesetzes, außer Bezügen und Renten, und schließt Dividenden ausdrücklich ein — und zwar „wie sie im Gesetz über den Sonderbeitrag für die Verteidigung bestimmt sind”. Das Gesundheitsgesetz übernimmt also die Dividenden-Definition aus genau dem Gesetz, von dem der Non-Dom befreit ist.

Nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe ζ zahlt jede Person mit solchem Einkommen 2,65 % darauf. Das Wort Domizil kommt im gesamten Gesundheitsgesetz nicht ein einziges Mal vor.

Der Vorteil ist also erheblich — er ist nur nicht null. Und er ist kleiner geworden: Solange der Sonderbeitrag auf Dividenden 17 % betrug, sparte ein Non-Dom 17 Punkte. Seit der Reform sind es für Gewinne ab 2026 nur noch 5. Was sich sonst geändert hat, steht im Überblick zur Steuerreform.

Die GESY-Obergrenze macht den Unterschied kleiner, je mehr man verdient. Beiträge werden nur auf die ersten 180.000 € erhoben, gerechnet über Bezüge, Renten und sonstige Einkommen zusammen — in dieser Reihenfolge. Wer schon 180.000 € Gehalt bezieht, zahlt auf Dividenden darüber hinaus keinen GESY-Beitrag. Der Höchstbetrag liegt bei 4.770 € im Jahr.

Was der Beitrag erfasst — und was seit 2026 nicht mehr

  • Dividenden — 5 % für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Für zyprische Dividenden aus Gewinnen bis zum 31. Dezember 2025 bleiben es 17 %, sofern sie bis zum 31. Dezember 2031 bezogen werden.
  • Zinsen — 17 % für natürliche Personen, ermäßigt auf 3 % bei bestimmten Staats-, EU- und börsennotierten Papieren. Gesellschaften sind befreit und zahlen nur Körperschaftsteuer auf den Nettobetrag.
  • Mieten — abgeschafft. Der Beitrag auf Mieteinnahmen wurde bis einschließlich Steuerjahr 2025 erhoben und ist danach entfallen. Mieten unterliegen jetzt nur noch der Einkommensteuer. Für Non-Doms ändert das nichts, für Domizilierte schon.

Wie das Domizil bestimmt wird

Nicht nach Steuerrecht, sondern nach dem Erbrechtsgesetz — deshalb wirkt der Begriff für Steuerzwecke ungewohnt.

Domizil der Herkunft. Entsteht mit der Geburt und ist in der Regel das Domizil des Vaters zu diesem Zeitpunkt. Bei Geburt außerhalb einer Ehe oder nach dem Tod des Vaters kann es das der Mutter sein. Es ist nicht die Staatsangehörigkeit und nicht der Wohnsitz.

Domizil der Wahl. Entsteht, wenn sich jemand in einem Land mit der Absicht niederlässt, dauerhaft oder auf unbestimmte Zeit dort zu bleiben. Ob das vorliegt, richtet sich nach den Umständen, insbesondere nach Handlungen und Verhalten.

Die Reihenfolge. Das Domizil der Herkunft gilt fort, bis ein Domizil der Wahl erworben ist. Ein Domizil der Wahl gilt fort, bis es aufgegeben wird — durch ein neues Domizil der Wahl oder durch Wiederaufleben des Domizils der Herkunft.

Zwei Ausnahmen für zyprische Herkunft. Wer ein zyprisches Domizil der Herkunft hat, kann trotzdem als nicht domiziliert behandelt werden:

  • wenn ein Domizil der Wahl außerhalb Zyperns erworben und beibehalten wurde und in den 20 Jahren unmittelbar vor dem Steuerjahr keine zyprische Ansässigkeit bestand, oder
  • wenn die Person mehr als 20 aufeinanderfolgende Jahre vor dem 16. Juli 2015 im Ausland gelebt hat.

Die Regel, die den Status beendet

Unabhängig vom Domizil der Herkunft gilt: Wer für mindestens siebzehn der letzten zwanzig Jahre unmittelbar vor dem Steuerjahr in Zypern einkommensteuerlich ansässig war, gilt als in Zypern domiziliert.

Dieses Domizil bleibt bestehen, bis die Person zwanzig Jahre ohne zyprische Ansässigkeit hinter sich hat.

Die Verlängerung für 250.000 €

Das ist der Teil, der in fast keinem Ratgeber steht, und er stammt aus der Reform.

Wer kein zyprisches Domizil der Herkunft hat und nur über die 17-von-20-Regel als domiziliert gilt, kann die alternative Art der Erhebung des Sonderbeitrags wählen. Damit verlängert sich die Befreiung um bis zu zwei weitere Fünfjahreszeiträume, gegen Zahlung von 250.000 € je Zeitraum.

Rechtsgrundlage ist Artikel 3D des Gesetzes über den Sonderbeitrag in der geänderten Fassung, zusammen mit dem Rundschreiben 02/2026. Beantragt wird es mit dem Formular T.F. 631 von 2026.

Ob sich das rechnet, ist eine reine Rechenfrage: 250.000 € für fünf Jahre sind 50.000 € im Jahr. Beim Satz von 5 % auf Dividenden lohnt es sich ab etwa einer Million Euro Ausschüttung im Jahr — bei 17 % auf Altgewinne deutlich früher.

Die Formulare

Formular Zweck
T.F. 38 (2016) Erklärung einer natürlichen Person zur Befreiung als Non-Dom
T.F. 38 Fragebogen A (2017) Bestimmung des Domizils der Herkunft
T.F. 38 Fragebogen B (2017) Bestimmung des Domizils der Wahl
T.F. 624/NP (2017) Erklärung zum Verzicht auf den Abzug des Beitrags
T.F. 631 (2026) Antrag auf die alternative Art der Erhebung, 250.000 € je Fünfjahreszeitraum

Alle stehen auf der aktuellen Formularliste des Tax Department.

Was Non-Dom nicht abdeckt

Der Status wirkt ausschließlich auf den Sonderbeitrag für die Verteidigung. Alles Folgende bleibt unberührt:

  • GESY mit 2,65 % auf Dividenden, Zinsen und Mieten, bis zur Grenze von 180.000 €
  • Einkommensteuer auf Gehalt, Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit und Mieten — siehe Ratgeber für Selbstständige
  • Körperschaftsteuer der Gesellschaft, seit Steuerjahr 2026 15 %
  • Sozialversicherung, die an Beschäftigung oder Selbstständigkeit hängt, nicht an Domizil oder Ansässigkeit
  • Alle Melde- und Abgabepflichten — der Status befreit von einem Beitrag, nicht von Erklärungen. Was wann fällig ist, steht in den Steuerfristen.

Was wir nicht belegen konnten

  • Ob die 250.000 € je Zeitraum im Voraus oder in Raten zu zahlen sind. Das Rundschreiben 02/2026 liegt nur auf Griechisch vor und war über die veröffentlichten Seiten nicht abrufbar; die Seite des Tax Department nennt nur Betrag und Zeiträume.
  • Die Bearbeitungsdauer für die Anerkennung als Non-Dom nach Einreichung von T.F. 38. Keine amtliche Seite nennt eine Frist.
  • Ob das Tax Department über die Fragebögen hinaus Nachweise verlangt, etwa zum Domizil des Vaters bei der Geburt. Die Fragebögen selbst bestimmen den Umfang.
  • Ob der GESY-Beitrag auf Dividenden aus dem Ausland in gleicher Höhe anfällt. Die Definition des Einkommens unterscheidet nicht nach Quelle, eine ausdrückliche Aussage dazu haben wir aber nicht gefunden.
  • Wann genau der Beitrag auf Mieten aufgehoben wurde. Belegt ist, dass er bis einschließlich Steuerjahr 2025 erhoben wurde und danach entfallen ist; das Änderungsgesetz dazu haben wir nicht nachgelesen.
Auf dieser Seite
FAQ

Non-Dom in Zypern: häufige Fragen.

Zahlt ein Non-Dom in Zypern wirklich 0 % auf Dividenden?

Nein, und das ist der häufigste Fehler in Werbetexten. Null ist der Sonderbeitrag für die Verteidigung — den zahlt ein Non-Dom auf Dividenden und Zinsen nicht. Einkommensteuer fällt auf Dividenden ebenfalls nicht an, sie sind nach Artikel 8 Absatz 20 des Einkommensteuergesetzes befreit. Es bleibt aber der GESY-Beitrag von 2,65 %. Das Gesundheitsgesetz 89(I)/2001 definiert Einkommen ausdrücklich einschließlich Dividenden und erwähnt das Domizil an keiner Stelle — der Beitrag hängt an der Ansässigkeit, nicht am Domizil. Bei 100.000 € Dividende sind das 2.650 €.

Wie lange gilt der Non-Dom-Status?

Bis man siebzehn der letzten zwanzig Jahre vor dem Steuerjahr in Zypern steuerlich ansässig war. Dann gilt man unabhängig vom Domizil der Herkunft als in Zypern domiziliert, und der Sonderbeitrag greift. Dieses Domizil bleibt bestehen, bis zwanzig Jahre ohne zyprische Ansässigkeit vergangen sind. In der Werbung wird das gern als „17 Jahre steuerfrei" verkürzt — richtig ist die Zählung über zwanzig Jahre, die auch frühere Jahre in Zypern einschließt.

Was passiert nach den siebzehn Jahren?

Es gibt eine Verlängerung, die kaum ein Ratgeber nennt. Nach Artikel 3D des Gesetzes über den Sonderbeitrag und dem Rundschreiben 02/2026 kann eine Person, die kein zyprisches Domizil der Herkunft hat und nur über die 17-von-20-Regel als domiziliert gilt, die alternative Art der Erhebung wählen: Die Befreiung verlängert sich um bis zu zwei weitere Fünfjahreszeiträume, gegen Zahlung von 250.000 € je Zeitraum. Beantragt wird das mit dem Formular T.F. 631 von 2026.

Wie wird das Domizil bestimmt?

Nach dem Erbrechtsgesetz, nicht nach dem Steuerrecht. Das Domizil der Herkunft entsteht mit der Geburt und entspricht in der Regel dem Domizil des Vaters zu diesem Zeitpunkt; bei Geburt außerhalb einer Ehe oder nach dem Tod des Vaters kann es das der Mutter sein. Ein Domizil der Wahl entsteht, wenn sich jemand in einem Land mit der Absicht niederlässt, dauerhaft oder auf unbestimmte Zeit dort zu bleiben. Das Domizil der Herkunft gilt fort, bis ein Domizil der Wahl erworben ist.

Welches Formular brauche ich für die Befreiung?

Die Erklärung T.F. 38 von 2016, mit der eine natürliche Person die Befreiung vom Sonderbeitrag beantragt. Dazu kommen zwei Fragebögen des Tax Department: T.F. 38 Fragebogen A zur Bestimmung des Domizils der Herkunft und Fragebogen B zum Domizil der Wahl. Für den Verzicht auf den Abzug an der Quelle gibt es zusätzlich das Formular T.F. 624/NP von 2017.

Gilt Non-Dom auch für meine zyprische Gesellschaft?

Nein. Der Status betrifft ausschließlich natürliche Personen und ausschließlich den Sonderbeitrag für die Verteidigung. Die Gesellschaft zahlt unabhängig davon Körperschaftsteuer — seit dem Steuerjahr 2026 mit 15 % statt 12,5 %. Non-Dom wirkt erst auf der Ebene der Ausschüttung an dich.

Muss ich in Zypern ansässig sein, um Non-Dom zu nutzen?

Für den Status im engeren Sinn ja: Non-Dom heißt ansässig, aber nicht domiziliert. Wer gar nicht in Zypern ansässig ist, zahlt den Sonderbeitrag auf Dividenden und Zinsen ebenfalls nicht — dann aber, weil das Gesetz an die Ansässigkeit anknüpft. Der praktische Unterschied liegt bei GESY: Der Beitrag von 2,65 % trifft ansässige Personen, nicht nicht-ansässige.

Fällt der GESY-Beitrag unbegrenzt an?

Nein. Nach Artikel 19 Absatz 4 des Gesundheitsgesetzes werden Beiträge nur auf die ersten 180.000 € erhoben, gerechnet über Bezüge, Renten und sonstige Einkommen zusammen — und in dieser Reihenfolge. Wer bereits 180.000 € Gehalt bezieht, zahlt auf Dividenden darüber hinaus keinen GESY-Beitrag mehr. Der Höchstbetrag liegt damit bei 4.770 € im Jahr.

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