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Steuerlich ansässig in Zypern: 183 Tage, 60 Tage und Gesellschaften

Zwei Wege führen für natürliche Personen zur zyprischen Steueransässigkeit, und einer davon ist 2026 leichter geworden. Bei Gesellschaften sagt das Gesetz etwas anderes, als fast überall zu lesen ist.

Von Alexander Volkhine6 Min. Lesezeit
183 Tage60 TageDrei Bedingungen
Eine Küstenstraße in Larnaka auf Zypern bei klarem Himmel

Valeria Drozdova / Pexels

Kurz gesagt

Eine natürliche Person ist in Zypern steuerlich ansässig, wenn sie sich in einem Steuerjahr insgesamt mehr als 183 Tage in Zypern aufhält. Ohne diese 183 Tage greift die 60-Tage-Regel: Sie setzt voraus, dass man sich in keinem einzelnen anderen Staat mehr als 183 Tage aufhält, und verlangt darüber hinaus drei Bedingungen gleichzeitig — mindestens 60 Tage in Zypern, eine Geschäftstätigkeit, Beschäftigung oder ein Amt in einer in Zypern steuerlich ansässigen Person, und eine eigene oder gemietete dauerhafte Wohnung in Zypern. Endet die Tätigkeit im Laufe des Jahres, entfällt die Ansässigkeit für das ganze Jahr. Die frühere Bedingung, in keinem anderen Staat steuerlich ansässig zu sein, ist mit der Reform zum 1. Januar 2026 entfallen. Eine Gesellschaft ist ansässig, wenn Kontrolle und Leitung in Zypern ausgeübt werden — oder allein deshalb, weil sie in Zypern gegründet wurde, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen etwas anderes bestimmt. Steueransässigkeit ist nicht dasselbe wie der Yellow Slip und nicht dasselbe wie das Domizil.

  • 183 TageDer erste Weg, ohne weitere Bedingungen
  • 60 TageDer zweite Weg, mit drei Bedingungen
  • 3Bedingungen der 60-Tage-Regel, nicht vier oder fünf
  • T.F. 126Bescheinigung für natürliche Personen
  • T.F. 98Bescheinigung für juristische Personen
  • GründungLöst bei Gesellschaften allein schon Ansässigkeit aus
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Zwei Wege, und nur zwei

Für natürliche Personen kennt Artikel 2 des Einkommensteuergesetzes 118(I)/2002 genau zwei Wege in die zyprische Steueransässigkeit. Es gibt keinen dritten — kein Mindesteinkommen, keine Investition, keine Bescheinigung, die sie ersetzt.

Erster Weg 183 Tage Zweiter Weg 60 Tage
Der erste Weg steht allein, der zweite verlangt drei Bedingungen gleichzeitig.

Der erste Weg ist eine reine Zählung: Wer sich in einem Steuerjahr für einen oder mehrere Zeiträume von insgesamt mehr als 183 Tagen in Zypern aufhält, ist ansässig. Keine weitere Voraussetzung, keine Wohnung, keine Tätigkeit.

Der zweite Weg ist die 60-Tage-Regel — und sie ist enger, als ihr Name vermuten lässt.

Die 60-Tage-Regel im Wortlaut

Hier lohnt sich der Blick ins Gesetz, weil die üblichen Aufzählungen die Struktur verschieben. Der Text nennt zuerst eine Eingangsvoraussetzung und dann drei Bedingungen, die kumulativ erfüllt sein müssen.

Die Eingangsvoraussetzung: Man darf sich in keinem einzelnen anderen Staat für einen oder mehrere Zeiträume von insgesamt mehr als 183 Tagen im selben Steuerjahr aufhalten.

Bedingung
αα Mindestens 60 Tage in Zypern im Steuerjahr
ββ Eine Geschäftstätigkeit in Zypern und/oder Beschäftigung in Zypern und/oder ein Amt in einer in Zypern steuerlich ansässigen Person, zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres
γγ Eine dauerhafte Wohnung in Zypern, die der Person gehört oder von ihr gemietet ist

Drei Bedingungen also, nicht vier und nicht fünf. Die amtliche englische Seite listet vier Punkte, weil sie die Eingangsvoraussetzung mitzählt — dieselbe Regel, andere Zählweise.

Die Präzision, die fast überall fehlt

Bedingung ββ wird meist als „Geschäftstätigkeit, Beschäftigung oder Direktorenamt” zusammengefasst. Das Gesetz ist genauer: Es verlangt ein Amt in einer Person, die in Zypern steuerlich ansässig ist.

Ein Direktorenamt in einer Gesellschaft, die selbst nicht zyprisch ansässig ist, erfüllt die Bedingung nach dem Wortlaut also nicht. In der Praxis fällt das häufig zusammen, weil eine in Zypern gegründete Gesellschaft nach derselben Vorschrift regelmäßig ansässig ist — zwingend ist es nicht.

Die Falle, die das ganze Jahr kostet

Im selben Absatz steht ein Vorbehalt, der leicht überlesen wird: Bedingung ββ gilt als nicht erfüllt, wenn die Geschäftstätigkeit, die Beschäftigung oder das Amt im Laufe des Jahres endet.

Die Wirkung ist rückwirkend und trifft das gesamte Steuerjahr, nicht nur die Zeit nach dem Ende. Wer im November das Direktorenamt abgibt, war für dieses Jahr nach der 60-Tage-Regel nie ansässig — auch wenn alle Bedingungen zehn Monate lang erfüllt waren. Der erste Weg über 183 Tage kennt diesen Vorbehalt nicht.

Wie Tage gezählt werden

Das Gesetz legt die Zählung selbst fest, und sie ist für den Steuerpflichtigen günstig: Ein Tag mit An- und Abreise zählt als Tag in Zypern.

Vorgang Zählt als
Anreisetag Tag in Zypern
Abreisetag Tag außerhalb
An- und Abreise am selben Tag ein Tag in Zypern
Ab- und Anreise am selben Tag ein Tag außerhalb

Was 2026 weggefallen ist

Bis Ende 2025 kannte die 60-Tage-Regel eine weitere Bedingung: Man durfte in keinem anderen Staat als steuerlich ansässig gelten. Diese Bedingung steht im konsolidierten Gesetzestext mit Änderungen bis 2026 nicht mehr, und auch die Seite des Tax Department führt sie nicht mehr auf.

Das erleichtert den Weg nach Zypern deutlich, beseitigt aber nichts am Anspruch des anderen Staates. Eine doppelte Ansässigkeit ist seitdem möglich und wird nicht durch zyprisches Recht aufgelöst, sondern über die Kollisionsnorm des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens — üblicherweise über ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt und Staatsangehörigkeit, in dieser Reihenfolge. Was die Reform 2026 sonst geändert hat, steht im Überblick zur Steuerreform.

Gesellschaften: zwei Wege, und einer ist weiter als gedacht

Für Gesellschaften nennt dieselbe Vorschrift zwei Fälle:

  1. Eine Gesellschaft, deren Kontrolle und Leitung in Zypern ausgeübt werden.
  2. Eine Gesellschaft, die in Zypern nach dem Gesellschaftsgesetz gegründet worden ist — außer wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen etwas anderes bestimmt.

Der zweite Fall wiegt schwer und wird oft zu schwach wiedergegeben. Nach dem geltenden Wortlaut ist eine in Zypern gegründete Gesellschaft schon wegen der Gründung ansässig, unabhängig davon, wo sie tatsächlich geleitet wird. Wer eine zyprische Limited hält und sie vom Ausland aus führt, hat damit keine nicht-ansässige Gesellschaft, sondern eine ansässige — mit der Steuerpflicht auf das Welteinkommen.

Eine Sitzverlegung nach Zypern zählt wie eine Gründung. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar: Eine Gesellschaft, die ihren eingetragenen Sitz oder ihre Hauptverwaltung nach Zypern verlegt hat, gilt als in Zypern gegründet. Wie eine Gründung abläuft und was der Staat dafür verlangt, steht im Ratgeber zur Firmengründung.

Die Bescheinigung: zwei Formulare, nicht eines

Für Banken, für das Finanzamt des anderen Staates und für den Quellensteuerabzug nach einem Abkommen braucht man eine Ansässigkeitsbescheinigung. Auf der aktuellen Formularliste des Tax Department stehen dafür zwei Formulare, und sie haben unterschiedliche Adressaten:

Formular Für wen
T.F. 126 (2022) Erklärung zum Zweck der Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung — natürliche Personen
T.F. 98 (2015) Antrag auf Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung und Fragebögen für juristische Personen

Ratgeber, die pauschal „Antrag über T.D. 126” oder „Antrag über T.D. 98” schreiben, treffen jeweils nur eine der beiden Gruppen.

Was Ansässigkeit nicht ist

Drei Dinge werden regelmäßig verwechselt, und alle drei haben eigene Regelwerke:

  • Nicht der Yellow Slip. Die Aufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger ergeht nach dem Freizügigkeitsgesetz durch die Migrationsbehörde. Beides ist voneinander unabhängig — Einzelheiten im Ratgeber zum Yellow Slip.
  • Nicht das Domizil. Für den Sonderbeitrag für die Verteidigung verlangt Gesetz 117(I)/2002 zusätzlich ein Domizil in Zypern. Wer ansässig, aber nicht domiziliert ist, zahlt den Beitrag auf Dividenden und Zinsen nicht. Wer siebzehn der letzten zwanzig Jahre ansässig war, gilt als domiziliert. Was der Status bringt und was er nicht abdeckt, steht im Ratgeber zu Non-Dom.
  • Nicht die Sozialversicherung. Beitragspflicht entsteht aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit, nicht aus Ansässigkeit — siehe Ratgeber für Selbstständige und Lohnnebenkosten.

Welche Erklärungen aus der Ansässigkeit folgen und wann sie fällig sind, steht in den Steuerfristen.

Was wir nicht belegen konnten

  • Wann der Wortlaut zur Gründung von Gesellschaften geändert wurde. Belegt ist der geltende Text mit der Ausnahme „außer wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen etwas anderes bestimmt”. Die frühere Fassung mit der Ausnahme „nicht in einem anderen Staat ansässig” ist über Sekundärquellen belegt; das Änderungsgesetz dazwischen haben wir nicht gefunden.
  • Das Änderungsgesetz, das die fünfte Bedingung der 60-Tage-Regel aufgehoben hat. Belegt ist, dass sie im geltenden Text und auf der Seite des Tax Department fehlt, und dass das Reformpaket zum 1. Januar 2026 in Kraft trat. Welche der sechs Änderungsgesetze diese Streichung enthält, konnten wir nicht nachlesen — die Texte liegen nur auf Griechisch vor.
  • Bearbeitungsdauer und Gebühr der Ansässigkeitsbescheinigung. Keine amtliche Seite nennt beides.
  • Ob die Bescheinigung über Tax For All beantragt wird. Sekundärquellen sagen ja; die amtliche Formularliste führt beide Formulare als PDF.
  • Welche Nachweise das Tax Department zur Tageszählung verlangt. Passkopien und Reiseaufstellungen werden allgemein genannt, eine amtliche Liste haben wir nicht gefunden.
Auf dieser Seite
FAQ

Steueransässigkeit in Zypern: häufige Fragen.

Wie viele Tage muss ich in Zypern sein, um steuerlich ansässig zu werden?

Mehr als 183 Tage in einem Steuerjahr genügen allein, ohne jede weitere Bedingung. Darunter kommt die 60-Tage-Regel in Betracht, die aber drei Bedingungen gleichzeitig verlangt und eine Eingangsvoraussetzung hat: Man darf sich in keinem einzelnen anderen Staat mehr als 183 Tage aufgehalten haben. Gezählt wird nach eigenen Regeln — der Anreisetag zählt als Tag in Zypern, der Abreisetag als Tag außerhalb.

Hat die 60-Tage-Regel vier oder fünf Bedingungen?

Im Gesetz stehen drei, dazu eine Eingangsvoraussetzung. Der Wortlaut von Artikel 2 des Einkommensteuergesetzes 118(I)/2002 verlangt zunächst, dass man sich in keinem einzelnen anderen Staat mehr als 183 Tage aufhält, und dann kumulativ: mindestens 60 Tage in Zypern, eine Geschäftstätigkeit, Beschäftigung oder ein Amt in einer in Zypern steuerlich ansässigen Person, und eine eigene oder gemietete dauerhafte Wohnung in Zypern. Die amtliche englische Seite führt daraus vier Punkte, weil sie die Eingangsvoraussetzung mitzählt. Die früher fünfte Bedingung, in keinem anderen Staat steuerlich ansässig zu sein, steht im geltenden Text nicht mehr.

Was hat sich 2026 bei der 60-Tage-Regel geändert?

Die Bedingung, in keinem anderen Staat als steuerlich ansässig zu gelten, ist entfallen. Im konsolidierten Gesetzestext mit Änderungen bis 2026 kommt sie nicht mehr vor, und die Seite des Tax Department führt sie ebenfalls nicht mehr auf. Man kann also zyprisch ansässig sein und gleichzeitig von einem anderen Staat als dort ansässig behandelt werden. Aufgelöst wird das nicht durch zyprisches Recht, sondern über die Kollisionsnorm des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens.

Zählt ein Direktorenamt für die 60-Tage-Regel?

Ja, aber genauer als meist geschrieben wird. Das Gesetz verlangt ein Amt in einer Person, die in Zypern steuerlich ansässig ist. Ein Direktorenamt in einer Gesellschaft, die selbst nicht zyprisch ansässig ist, erfüllt die Bedingung nach dem Wortlaut nicht. Da eine in Zypern gegründete Gesellschaft nach derselben Vorschrift regelmäßig ansässig ist, fällt das in der Praxis oft zusammen — aber nicht zwingend.

Ist meine Gesellschaft in Zypern steuerlich ansässig, wenn ich sie aus dem Ausland führe?

Nach dem geltenden Wortlaut ja. Artikel 2 nennt zwei Wege: Kontrolle und Leitung werden in Zypern ausgeübt, oder die Gesellschaft ist in Zypern nach dem Gesellschaftsgesetz gegründet — Letzteres ohne Rücksicht darauf, wo geleitet wird, und nur dann nicht, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen etwas anderes bestimmt. Viele Darstellungen nennen hier noch die ältere Fassung, nach der die Gründung nur zählte, sofern die Gesellschaft nicht in einem anderen Staat ansässig war. Wann der Wortlaut geändert wurde, konnten wir nicht belegen.

Macht mich der Yellow Slip steuerlich ansässig?

Nein. Das sind zwei getrennte Regelwerke mit zwei Behörden: Die Aufenthaltsbescheinigung ergeht nach dem Freizügigkeitsgesetz durch die Migrationsbehörde, die Steueransässigkeit richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz und wird vom Tax Department beurteilt. Man kann einen Yellow Slip haben, ohne steuerlich ansässig zu sein, und umgekehrt.

Wie bekomme ich eine Ansässigkeitsbescheinigung?

Über zwei verschiedene Formulare, und das wird oft verwechselt. Natürliche Personen reichen die Erklärung T.F. 126 von 2022 ein. Juristische Personen nutzen T.F. 98 von 2015, das ausdrücklich Antrag und Fragebögen für juristische Personen umfasst. Beide stehen auf der aktuellen Formularliste des Tax Department. Ratgeber, die pauschal nur eines der beiden nennen, treffen jeweils nur die Hälfte.

Ist Ansässigkeit dasselbe wie Non-Dom?

Nein, und die Unterscheidung entscheidet über den Sonderbeitrag für die Verteidigung. Ansässigkeit richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz. Für den Sonderbeitrag verlangt das Gesetz 117(I)/2002 zusätzlich ein Domizil in Zypern. Wer ansässig, aber nicht domiziliert ist, zahlt den Beitrag auf Dividenden und Zinsen nicht. Wer siebzehn der letzten zwanzig Jahre in Zypern ansässig war, gilt als domiziliert.

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