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Firma gründen in Zypern: Gebühren, Fristen und was danach kommt

Fast alles, was man über die Kosten einer zyprischen Firmengründung liest, stammt von Anbietern, die die Gründung verkaufen. Diese Seite trennt die amtlichen Gebühren von den Honoraren.

Von Alexander Volkhine6 Min. Lesezeit
175 €Kein Mindestkapital60 Tage
Hände, die am Schreibtisch Unterlagen mit einem Stift bearbeiten

Kindel Media / Pexels

Kurz gesagt

Die amtlichen Gebühren für eine zyprische Private Limited betragen mindestens 175 €: 10 € für die Namensprüfung und 165 € für die Eintragung ins Handelsregister. Mit Urkundenpaket oder im beschleunigten Verfahren sind es 295 €, mit beidem 515 €. Ein Mindeststammkapital gibt es nicht, ein Gesellschafter genügt, ein Direktor genügt, ein Company Secretary ist vorgeschrieben. Die Kapitalsteuer wurde 2018 abgeschafft, die Stempelsteuer zum 1. Januar 2026 und die Jahresgebühr von 350 € ab 2024 — ältere Ratgeber rechnen diese Posten noch mit. Alles oberhalb der amtlichen Gebühren sind Honorare: Die Gründungsurkunden und das Formular HE1 dürfen in Zypern nur von zugelassenen Anwälten erstellt und unterzeichnet werden. Nach der Eintragung laufen zwei Fristen: 60 Tage für das Steuerregister, 90 Tage für das Register der wirtschaftlich Berechtigten.

  • 175 €Mindestgebühr des Staates insgesamt
  • 165 €Eintragung ins Handelsregister
  • 10 €Namensprüfung, je Vorschlag
  • 0 €Mindeststammkapital bei einer Limited
  • 60 TageFrist für die Eintragung ins Steuerregister
  • 90 TageFrist für das Register der wirtschaftlich Berechtigten
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Was der Staat verlangt

Fast jede Seite über zyprische Firmengründungen gehört jemandem, der Firmengründungen verkauft. Die genannten Beträge mischen deshalb amtliche Gebühren mit Honoraren. Hier stehen nur die Gebühren des Handelsregisters.

Posten Gebühr
Namensprüfung, je Vorschlag 10 €
Namensprüfung beschleunigt, je Vorschlag zusätzlich 20 €
Eintragung, Limited mit Stammkapital 165 €
Eintragung, Gesellschaft ohne Stammkapital 235 €
Beschleunigtes Eintragungsverfahren, zusätzlich 100 €
Urkundenpaket zusammen mit der Eintragung rund 120 €
Beschleunigte Ausstellung der Urkunden, zusätzlich 100 €

Daraus ergeben sich vier realistische Summen:

  • 175 € — Namensprüfung und Eintragung, ohne Urkundenpaket, im normalen Verfahren
  • 295 € — mit Urkundenpaket oder vollständig beschleunigt
  • 515 € — beschleunigt und mit beschleunigtem Urkundenpaket

Wer für eine Gründung mehrere tausend Euro liest, liest einen Angebotspreis. Der Unterschied zwischen 175 € und dem Angebot ist das Honorar.

Der Name

Jeder Namensvorschlag kostet 10 €, geprüft wird auf Verwechslungsgefahr, Irreführung und Unerwünschtheit. Die Suche des Registrars ist dabei nicht auf zyprische Unternehmen beschränkt.

Ein genehmigter Name ist sechs Monate reserviert. Innerhalb dieser Frist muss der Eintragungsantrag gestellt werden, sonst verfällt die Reservierung.

Die Eintragung

Eingereicht werden Gründungsurkunde und Satzung sowie drei Formulare:

  • HE1 — eidesstattliche Erklärung. Sie wird laut Handelsregister „vor Gericht von dem beauftragten Anwalt” unterzeichnet und beschworen.
  • HE2 — Mitteilung der Anschrift des eingetragenen Sitzes
  • HE3 — Mitteilung zu den ersten Direktoren und zum Secretary

Gründungsurkunde und Satzung müssen auf Griechisch unterzeichnet werden. Für die Urkunden selbst erhebt das Register keine Gebühr.

Invest Cyprus, die staatliche Investitionsagentur, stellt fest: Nur bei der zyprischen Anwaltskammer zugelassene Anwälte dürfen Gründungsurkunde, Satzung und das Formular HE1 erstellen und unterzeichnen. Ein Anwalt ist damit praktisch unumgänglich — sein Honorar ist der größte Einzelposten der Gründung und keine amtliche Gebühr.

Was es nicht mehr kostet

Drei Posten, die in älteren Ratgebern noch auftauchen, sind abgeschafft:

  • Kapitalsteuer von 0,6 % auf das genehmigte Stammkapital — seit dem 18. Dezember 2018 aufgehoben. Die Eintragungsgebühr ist seitdem ein fester Betrag und hängt nicht mehr von der Kapitalhöhe ab.
  • Stempelsteuer — seit dem 1. Januar 2026 vollständig aufgehoben durch Gesetz 239(I)/2025. Das Handelsregister hat am 19. Januar 2026 ausdrücklich bekanntgegeben, dass bei ihm eingereichte Unterlagen keine Stempelsteuer mehr benötigen. Einzelheiten stehen im Artikel zur Steuerreform.
  • Jahresgebühr von 350 € — ab dem Jahr 2024 abgeschafft durch Gesetz 25(I)/2024. Rückstände für 2011 bis 2023 bleiben zahlbar.

Bei der Jahresgebühr widerspricht sich die amtliche Website: Zwei Seiten nennen die Abschaffung, zwei weitere beschreiben die Gebühr weiterhin als zum 30. Juni fällig. Wir folgen dem Gesetz und der Bekanntmachung.

Was die Limited mitbringen muss

Anforderung Regel
Mindeststammkapital keines
Gesellschafter mindestens einer, höchstens fünfzig
Direktoren mindestens einer, mindestens 18 Jahre
Company Secretary vorgeschrieben. Nur bei einem Gesellschafter und einem Direktor darf der Direktor zugleich Secretary sein
Eingetragener Sitz in der Republik Zypern, kein Postfach. Änderungen sind binnen 14 Tagen zu melden

Am eingetragenen Sitz werden die Gesellschaftsregister geführt — Mitglieder, Direktoren, Sicherheiten —, und die Anschrift steht öffentlich im elektronischen Register.

Wohnen müssen Direktoren und Gesellschafter nicht in Zypern. Das Handelsregister nennt als einzige Bedingung ein Mindestalter von 18 Jahren. Wer selbst nach Zypern zieht, hat es mit einem völlig getrennten Verfahren zu tun: Die Anmeldung als EU-Bürger läuft über die Migrationsbehörde, nicht über das Handelsregister, und die Einzelheiten stehen im Ratgeber zum Yellow Slip. Die Gesellschaft entsteht unabhängig davon.

Was nach der Eintragung läuft

Tag 0 60 Tage 90 Tage 1. Oktober Eintragung Steuerregister UBO-Register UBO-Bestätigung
Die beiden harten Fristen laufen ab dem Tag der Eintragung. Das Bestätigungsfenster für das UBO-Register liegt jedes Jahr zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember.

Steuerregister — 60 Tage. Das Handelsregister formuliert es ohne Spielraum: Jede Gesellschaft ist verpflichtet, binnen sechzig Tagen nach der Eintragung die Registrierung beim Tax Department zu beantragen.

Dass die Gesellschaft überhaupt steuerpflichtig ist, folgt dabei schon aus der Eintragung: Nach dem Einkommensteuergesetz ist eine in Zypern gegründete Gesellschaft in Zypern steuerlich ansässig, unabhängig davon, wo sie geleitet wird — Einzelheiten im Ratgeber zur Steueransässigkeit.

UBO-Register — 90 Tage. Die wirtschaftlich Berechtigten werden spätestens neunzig Tage nach der Eintragung elektronisch gemeldet. Änderungen sind binnen 45 Tagen nachzutragen, und jedes Jahr zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember ist der Eintrag zu bestätigen.

Das Bußgeld dafür ist das höchste in diesem Artikel: 100 € für den ersten Tag der Nichterfüllung, 50 € für jeden weiteren Tag, bis zu insgesamt 5.000 €.

VAT-Registrierung. Pflicht, sobald die steuerbaren Umsätze in zwölf zusammenhängenden Monaten 15.600 € übersteigen oder das innerhalb der nächsten 30 Tage erwartet wird; für innergemeinschaftliche Erwerbe liegt die Schwelle bei 10.251,61 €. Die Einzelheiten stehen im Artikel zur VAT-Registrierung.

Sozialversicherung. Nur bei Personal. Der Arbeitgeber meldet sich vor der ersten Einstellung im Arbeitgeberregister an, und jede Einstellung ist spätestens einen Tag vorher über das System ERGANI zu melden. Die Beitragssätze stehen im Artikel zu den Lohnnebenkosten.

Die laufenden Pflichten

Jahresmeldung HE32 — 20 €. Der Stichtag der ersten Meldung ist der Tag nach Ablauf von achtzehn Monaten nach der Eintragung. Eingereicht wird binnen 28 Tagen nach dem Stichtag, zusammen mit den Abschlüssen. In den Folgejahren ist der Stichtag jeweils ein Jahr nach dem letzten.

Eine Verschiebung ist möglich, wenn sie vor Ablauf der Frist beantragt wird — höchstens um drei Monate und nie über den 31. Dezember desselben Jahres hinaus.

Verspätung kostet 50 € am ersten Tag und 1 € je weiterem Tag, gedeckelt bei 150 €. Das Register stellt dafür einen Rechner bereit.

Abschlüsse und Prüfung. Für Gesellschaften gilt nicht die Schwelle, die für Einzelpersonen gilt, sondern Artikel 152A des Gesellschaftsgesetzes. Der Regelfall ist ein geprüfter Abschluss — ausdrücklich für jede private Gesellschaft, unabhängig von Größe und Tätigkeit. Statt der Prüfung ist eine Review nach ISRE 2400 möglich, wenn Nettoumsatz und Bilanzsumme 300.000 € und 500.000 € nicht übersteigen, und zwar in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Beides darf nur ein zugelassener Abschlussprüfer erstellen — und das ist der größte wiederkehrende Kostenposten einer zyprischen Limited. Einzelheiten samt der Umsatzdefinition, die Holdings herauswirft, stehen im Ratgeber zum Jahresabschluss.

Die Fristen für Steuererklärung und Vorauszahlung stehen im Überblick über die zyprischen Steuerfristen.

Limited oder Selbstständigkeit?

Die Gründung ist der eine Teil der Entscheidung, die laufende Belastung der andere. Ein geschäftsführender Gesellschafter gilt in der Sozialversicherung als selbstständig und fällt in die Kategorie mit dem höchsten Faktor — er zahlt mehr als doppelt so viel wie die Auffangkategorie, unabhängig vom Gewinn der Gesellschaft. Der Vergleich steht im Ratgeber für Selbstständige in Zypern.

Was wir nicht belegen konnten

  • Die Bearbeitungsdauer, weder für die Namensprüfung noch für die Eintragung, weder normal noch beschleunigt. Das Handelsregister veröffentlicht dazu nichts. Anbieterangaben schwanken zwischen zwei und zehn Arbeitstagen und widersprechen sich.
  • Die Gesetzesstelle in Cap. 113, die den Anwaltsvorbehalt regelt. Die amtliche englische Übersetzung ließ sich nicht auslesen.
  • Ob eine Wohnsitzpflicht für Direktoren ausdrücklich ausgeschlossen ist. Keine amtliche Seite nennt eine — aber auch keine sagt ausdrücklich, dass es keine gibt.
  • Ob juristische Personen Direktor sein dürfen.
  • Eine etwaige Gerichtsgebühr für die Beeidigung des HE1 nach Wegfall der Stempelsteuer. Sie soll weiterbestehen, die Höhe kennen wir nicht.
  • Ab wann die Umsatzschwelle von 300.000 € für die Review gilt. Die Höhe selbst steht im Gesetzestext; das Datum der Anhebung nennen nur Sekundärquellen.
  • Dauer und Kosten einer Kontoeröffnung. In der Praxis ist das oft der langsamste Schritt, amtlich belegen lässt sich dazu nichts.
Auf dieser Seite
FAQ

Firmengründung in Zypern: häufige Fragen.

Was kostet die Gründung einer Limited in Zypern wirklich?

An amtlichen Gebühren mindestens 175 €: 10 € für die Namensprüfung und 165 € für die Eintragung. Mit dem Urkundenpaket kommen 120 € dazu, das beschleunigte Verfahren kostet 100 € extra je Schritt. Alles darüber hinaus sind Honorare — vor allem für den Anwalt, ohne den die Gründungsurkunden in Zypern nicht erstellt werden dürfen. Wer eine Summe von mehreren tausend Euro liest, liest einen Angebotspreis, keine Gebühr.

Wie viel Stammkapital braucht eine zyprische Limited?

Keines. Das Handelsregister schreibt für private Gesellschaften kein Mindeststammkapital vor. Auch die frühere Kapitalsteuer von 0,6 % auf das genehmigte Kapital ist seit dem 18. Dezember 2018 abgeschafft, das Stammkapital beeinflusst die Gebühren also nicht mehr. Nur öffentliche Gesellschaften brauchen 25.629 €.

Brauche ich für die Gründung einen Anwalt?

In der Praxis ja. Das Handelsregister schreibt, die eidesstattliche Erklärung HE1 werde „vor Gericht von dem beauftragten Anwalt" unterzeichnet und beschworen, und Invest Cyprus stellt fest, dass nur bei der zyprischen Anwaltskammer zugelassene Anwälte Gründungsurkunde, Satzung und das HE1 erstellen und unterzeichnen dürfen. Die genaue Gesetzesstelle in Cap. 113 haben wir nicht auslesen können.

Wie lange dauert eine Gründung in Zypern?

Das Handelsregister veröffentlicht dazu nichts — weder für die Namensprüfung noch für die Eintragung, weder im Normal- noch im beschleunigten Verfahren. Es gibt lediglich das beschleunigte Verfahren für 100 € Aufschlag. Die Angaben von Anbietern schwanken zwischen zwei und zehn Arbeitstagen und widersprechen sich; wir geben sie nicht als Tatsache wieder.

Gibt es die Jahresgebühr von 350 € noch?

Nein. Sie ist durch Gesetz 25(I)/2024 ab dem Jahr 2024 abgeschafft; Rückstände für 2011 bis 2023 bleiben zahlbar. Das Handelsregister sagt das auf zwei Seiten selbst — auf zwei weiteren Seiten derselben Website steht die Gebühr allerdings weiterhin als fällig. Wir folgen dem Gesetz und der Bekanntmachung.

Was muss ich nach der Gründung sofort erledigen?

Zwei Fristen laufen von der Eintragung an: Binnen 60 Tagen muss die Gesellschaft sich beim Tax Department ins Steuerregister eintragen, binnen 90 Tagen die wirtschaftlich Berechtigten ins UBO-Register melden. Die VAT-Registrierung kommt hinzu, sobald die steuerbaren Umsätze 15.600 € in zwölf Monaten übersteigen oder das innerhalb von 30 Tagen erwartet wird. Wer Personal einstellt, meldet sich vorher bei der Sozialversicherung an.

Wann ist die erste Jahresmeldung HE32 fällig?

Der Stichtag der ersten Jahresmeldung ist der Tag nach Ablauf von 18 Monaten nach der Eintragung; eingereicht wird binnen 28 Tagen nach diesem Stichtag. Die Gebühr beträgt 20 €. Verspätung kostet 50 € am ersten Tag und 1 € je weiterem Tag, gedeckelt bei 150 €. Die Abschlüsse werden zusammen mit der Meldung eingereicht.

Müssen Direktoren oder Gesellschafter in Zypern wohnen?

Für die Eintragung nicht — das Handelsregister nennt als einzige Bedingung ein Mindestalter von 18 Jahren. Etwas anderes ist die steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft. Sie tritt nach dem Einkommensteuergesetz auf zwei Wegen ein: wenn Leitung und Kontrolle in Zypern ausgeübt werden, oder allein dadurch, dass die Gesellschaft in Zypern gegründet wurde, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen etwas anderes bestimmt. Zyprische Direktoren werden in der Praxis vor allem bestellt, um die Leitung nachweisbar in Zypern zu verankern. Eine amtliche Seite, die ausdrücklich sagt, es gebe keine Wohnsitzpflicht, haben wir nicht gefunden.

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